Allgemeine Geschäftsbedingungen der Profigas GmbH & Co. KG (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Profigas GmbH & Co. KG. Sie liegen sämtlichen Vertägen der Profigas GmbH & Co. KG zugrunde. Spätestens durch Entgegennahme der gelieferten Ware / Leistung erklärt sich der Vertragspartner hiermit einverstanden. Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung; hierzu bedarf es der schriftlichen Erklärung.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung, Liefermenge, Vertragsübertragung

Angebote der Firma Profigas GmbH & Co. KG sind freibleibend. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch geeichte Abgabe-Messvorrichtungen des Fahrzeugs festgestellt, auf dem Lieferschein vermerkt und möglichst vom Kunden gegengezeichnet. Für die Berechnung ist die so ermittelte Mengenabgabe maßgeblich und verbindlich. Erfolgt die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung. Zu Teillieferungen sind wir in Ausnahmefällen berechtigt. Die Liefer- und Leistungsverpflichtung können auch von Dritten ausgeführt werden, ohne dass hierbei die Pflichten und Rechte des Käufers berührt werden. Der Kunde versichert mit der Bestellung, dass er Eigentümer des Flüssiggastanks ist oder ihm vom Tankeigentümer die Lieferung und/oder Befüllung genehmigt hat. Hat der Kunde das Eigentum am Tank behauptet, bzw. behauptet, dass er die Genehmigung zur Befüllung durch den Tankeigentümer besitz und die Profigas GmbH & Co. KG vom Tankeigentümer wegen unerlaubter Befüllung des Tanks in Anspruch genommen, so hat der Kunde den Schaden, der der Profigas GmbH & Co. KG dadurch entsteht, zu ersetzen, dazu zahlen insbesondere zu zahlende Ornungsgelder, Vertragsstrafen, Gericht- und Anwaltskosten sowie weitere Schäden. Der Kunde hat bei Bestellung den am Tank abgelesenen Füllstand bei Bestellung und die Menge des bestellten Flüssiggases anzugeben. Für den Fall der Übertragung des Geschäfts des Käufers auf Dritte, der Verpachtung oder des Verkaufs oder ähnlicher Fälle hat der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiigen Dritten oder das von ihm gegründete Unternehmen zu übertragen. Der Käufer haftet dafür, dass der bei der Übertragung neue Geschäftsinhaber alle Pflichten aus diesem Vertrag auch übernimmt.

3. Preise / Energiesteuerhinweis

Die Preise für Flüssiggas beziehen sich auf 1 L. Hinzuzurechnen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Flüssiggas ist steuerbegünstigt und darf deshalb nur zur Erzeugung von Licht und Wärme, nicht aber für motorische Zwecke verwendet werden. Eine Ausnahme bildet Treibgas, bei dem die jeweils gültige MwSt. aufzurechnen ist. Die Steuer geht zu Lasten des Käufers. Die Verwendung von Treibgas muss so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann. Die Lagerung von Flüssiggas unterliegt besonderen behördlichen Bestimmungen wie TRF, UVV, Baurecht usw. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestimmungen zu beachten.

4. Zahlung

Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig und haben kostenfrei auf das Konto der Profigas GmBh & Co. KG zu erfolgen. Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Profigas GmbH & Co. KG ist berechtigt, für jede schriftliche Mahnung 10,00 € Mahngebühr zu erheben. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden. Weiterhin behält sich die Profigas GmbH & Co. KG das Recht vor, andere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und bereits zugesagte Liefertermine bis zu Beendigung des Verzugs zu verlängern. Die Profigas GmbH & Co. KG ist berechtigt, Lieferabkommen fristlos zu kündigen, wenn der Käufer mit der Begleichung einer oder mehrerer Rechnungen ganz oder teilweise länger als 1 Monat in Verzug ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware/ Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Profigas GmbH & Co. KG einschließlich Zinsen, Mahngebühren und anderer Nebenkosten Eigentum der Profigas GmbH & Co. KG. Die Ware darf solange ohne Zustimmung der Profigas GmbH & Co. KG weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine solche oder sonstige Belastung durch Dritte hat der Kunde unverzüglich der Profigas GmbH & Co. KG mitzuteilen und die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug ist die Profigas GmbH & Co. KG berechtigt, das im Behälter noch vorhandene Flüssiggas wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat in derartigen Fällen die Kosten für das Absaugen einschließlich der Anfahrt und Lohnkosten zu tragen.

6. Lieferung

Die Lieferung wird schnellstmöglich ausgeführt. Die Lieferung erfolgt mit Flüssiggastankwagen. Die Lieferungen können nur bei Vorhandensein ausreichend befestigter, dimensionierter und gesicherter Wege, Straßen und Brücken und nur über den Transport zugelassener Verkehrswege erfolgen. Gfg. muss der Kunde auf seine Kosten eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen. Der Flüssiggastank muss sich zur Befüllung in erreichbarer Entfernung von der Straße befinden oder das Grundstück muss für einen Tanklastkraftwagen befahrbar sein. Sind vorgenannte Voraussetzungen nicht erfüllt und besteht der Kunde gleichwohl auf die Belieferung, so übernimmt der Kunde die Haftung und Verantwortung für evtl. entstehende Schäden. Die Profigas GmbH und Co. KG behält sich aber auch vor, die Belieferung bei Nichtvorliegen der genannten Voraussetzungen abzulehnen. Ein verbindicher Lieferfermin bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Nichteinhaltung dieses Termins berechtigt den Käufer nicht zur außerordentlichen Kündigung des Lieferabkommens. Die Anwesenheit des Kunden ist nicht zwingend erforderlich, er muss jedoch ungehinderten Zugang zum Tank ermöglichen. Verzögerungen der Lieferung aufgrund witterungsbedingen Einflüssen, Fahrverboten oder sonstiger unabwendbarer Behinderungen sind hinzunehmen. Die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Profigas GmbH & Co. KG behält sich vor, die Leistung nicht zu erbringen, wenn Flüssiggas nicht verfügbar ist oder wenn Krieg, innere Unruhen, Unwetter, z. B. starke Schneefälle oder andere Vorkommnisse höherer Gewalt eine Lieferung unmöglich machen. In diesen Fällen haftet die Profigas GmbH & Co. KG nicht für entstandene Schäden.

7. Haftung/ Gewährleistung

Die Haftung der Profigas GmbH & Co. KG ist beschränkt auf Vorsatz. Für Schäden am Eigentum des Kunden, die bei der Anlieferung entstehen und die ungeeignete Zufahrten begründet sind, haftet die Profigas GmbH & Co. KG nicht. Sie haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Flüssiggasanlage durch den Kunden entstehen.
Lieferung und Leistung erfolgen in handelsüblicher Qualität und Ausführung. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Käufer die Mängel - soweit sie offensichtlich sind - innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall aber vor Verwendung der gelieferten Waren, schriftlich anzeigt. Bei erwiesenen Mängeln hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln seitens der Profigas GmbH & Co. KG verursacht wurde.

8. Bereitstellung von Behältern/ Hinweise zur Versorgungs- und Verbrauchsanlage sowie zur Sicherheit

Die Profigas GmbH & Co. KG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Behälter bei der Verwendungsstelle des Käufers auf den vom Käufer zuvor bereitgestellten Fundamenten unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften aufstellen. Der Käufer beantragt eine ggf. notwendige behördliche Genehmigung. Der Käufer hat sich vor Aufstellung des Behälters darüber zu vergewissern, ob und inwieweit der geplante Aufstellort hochwassergefährdet, grundwassergefährdet oder sonst wie Gefahren ausgesetzt ist, die ein Aufschwemmen, Abschwemmen oder einen Auf- und Abtrieb oder eine sonstige zusätzliche Gefährdung des Behälters mit sich bringen. Er hat hierüber zu informieren, damit dafür Sorge getragen werden kann, dass auf Kosten des Käufers besondere Befestigungsvorrichtungen angebracht werden. Dem Käufer wird dringend empfohlen, bei drohender akuter Abtriebs- und Auftriebsgefahr in dem Fall zusätzlich sofort das Absperrventiel am Behälter zu schließen. Der vom Käufer gekaufte Behälter entspricht den derzeit gültigen technischen, behördlichen und gesetzlichen Vorschriften. Er muss auch künftig in seiner Beschaffenheit wie auch bei der Aufstellung den jeweils geltenden technischen, behördlichen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Käufer ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Befüllung und den Betrieb zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Die Lieferung / Befüllung kann abgelehnt werden, sofern und solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Änderungen und Reparaturen dürfen aus sicherheitstechnischen Gründen nur durch konzessionierte Firmen vorgenommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei auftretenden Schäden z. B. Undichtigkeiten, die zur Abwendung eines Schadens notwendigen Schritte sofort zu veranlassen.

9. Datenschutz

Der Vertragstext und die Daten des Kunden, die mit seiner Bestellung von ihm übermittelt werden, werden bei der Profigas GmbH & Co. KG gespeichert. Die Speicherung und Löschung der Daten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Speicherung der personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Korresspondenzdaten u. ä. erfolgt zur Auftragsabwicklung und späteren Bewerbung mit Angeboten der Profigas GmbH & Co. KG. Der Kunde stimmt einer Weitergabe der Daten an Dritte zu, z. B. zur Bonitätsprüfung, zur Vertragsabwicklung oder für den Zahlungsverkehr. Der Kunde kann die gespeicherten Daten jederzeit abrufen.

10. Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen

Der Kunde hat, sofern er nicht gewerblicher Verbraucher ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht und kann dies innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ausüben. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Profigas GmbH & Co. KG, Bruckfelderstr. 6, 88662 Überlingen, email: info@Qrofigas­bodensee.de. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde das Flüssiggas ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der der Profigas GmbH & Co. KG zum Wertersatz verpflichtet. Die Kosten der Rückgabe des Flüssiggases trägt der Kunde, sie betragen in jedem Fall eines Widerrufs 150,00 €. Die Rückführung des Flüssiggases erfolgt ausschließlich durch die Profigas GmbH & Co. KG oder eines ausdrücklich von ihr bevollmächtigten Dritten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person, so gilt der Sitz der Profigas GmbH & Co. KG als vereinbarter Gerichtsstand.

12. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bedingungen - gleich aus welchem Grund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand Oktober 2011