Heizkostenhilfe für Flüssiggaskunden
lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30.03.2023 sollen auch Flüssiggaskunden rückwirkend für das Jahr 2022 entlastet werden, wenn durch die Energiekrise deutlich höhere Heizkosten nachgewiesen werden können. Dabei sollen Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen, berücksichtigt werden. Zugrunde gelegt werden aber nicht die tatsächlichen Kosten, sondern ein Durchschnittspreis aus dem Jahr 2021, der sogenannte Referenzpreis. Dieser liegt bei 0,57 € / Liter. Für die Antragstellung muss mindestens eine Verdoppelung des Referenzpreises erreicht werden, also 1,14 € / Liter. Es können Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen dem 01.01.2022 – 01.12.2022 eingereicht werden. Bezuschusst werden 80 % der Kosten, die über die Verdopplung hinausgehen.
So kann die Heizkostenhilfe berechnet werden:
(Rechnungen 2022 – (2 x 0,57 Referenzpreis 2021 x Bestellmenge)) x 0,8
Die Hilfe kann im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Hierfür sollen in Kürze Antragsportale im Internet freigeschaltet werden. Die Länder können im Einzelnen Abweichungen der gesetzlichen Vorlage beschließen.
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